Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5953
BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15 (https://dejure.org/2017,5953)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 9 C 29.15 (https://dejure.org/2017,5953)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 (https://dejure.org/2017,5953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 44 Abs. 1 und 5, § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt; Bodenordnungsplan; Bodenordnungsverfahren; Gebäudeeigentum; Grundstückseigentum; Halbteilungsgrundsatz; Hofstelle; Interessenabwägung; Restnutzungsdauer; Sachenrechtsbereinigung; dingliches ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 VwVfG, § 3 LAnpG, § 64 LAnpG, § 56 Abs 1 LAnpG, § 58 Abs 1 LAnpG
    Abfindungszusicherung im Bodenneuordnungsverfahren

  • ArgeLandentwicklung

    Anwendung Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Bodenordnungsplan; Bodenordnungsverfahren; Restnutzungsdauer

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Abfindungszusicherung in einem Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG); Erteilung einer Abfindungszusicherung gegenüber den Beteiligten eines Bodenordnungsverfahrens durch die Flurneuordnungsbehörde; Berücksichtigung ...

  • rewis.io

    Abfindungszusicherung im Bodenneuordnungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenordnungsverfahren; Bodenordnungsplan; Abfindungszusicherung; Abfindungsgestaltung; Sachenrechtsbereinigung; Restnutzungsdauer; Halbteilungsgrundsatz; Grundstückseigentum; Gebäudeeigentum; Interessenabwägung; Beurteilungszeitpunkt; maßgeblicher Zeitpunkt; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen eine Abfindungszusicherung in einem Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ( LwAnpG ); Erteilung einer Abfindungszusicherung gegenüber den Beteiligten eines Bodenordnungsverfahrens durch die Flurneuordnungsbehörde; Berücksichtigung ...

  • datenbank.nwb.de

    Abfindungszusicherung im Bodenneuordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfindungszusicherung im Bodenordnungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 157, 194
  • NVwZ-RR 2017, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 C 5.03

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Anordnungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Unter dieser Voraussetzung hat sie bei der Zuteilungsentscheidung nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, ob nach Maßgabe des Normzwecks des § 3 LwAnpG dem Grundstücks- gegenüber dem Gebäudeeigentümer der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10).

    Daraus folgt insbesondere, dass der Grundstückseigentümer, der im Bodenordnungsverfahren - anders als in der Sachenrechtsbereinigung - einen Anspruch auf wertgleiche Landabfindung hat (§ 58 Abs. 1 LwAnpG), auch unter den in § 31 Abs. 1 SachenRBerG genannten Umständen nicht bereits der Anordnung des Bodenordnungsverfahrens verbindlich widersprechen kann (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10 S. 12 ff.).

    Unter den in § 31 Abs. 1 SachenRBerG genannten Voraussetzungen muss die Flurneuordnungsbehörde bei der im Bodenordnungsplan zu treffenden Zuteilungsentscheidung - bzw. einer diesbezüglichen Zusicherung - zudem prüfen, ob dem Grundstückseigentümer gegenüber dem Gebäudeeigentümer der Vorrang einzuräumen ist, weil ausnahmsweise gewichtigere Belange dafür sprechen, Boden und Gebäudeeigentum in seiner Hand zu vereinigen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10 S. 13 f., 16).

  • BGH, 29.09.2000 - V ZR 421/99

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Nachdem die Beigeladene dem Kläger im Jahr 1995 vergeblich ein Angebot zum Ankauf dieser Grundstücksflächen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterbreitet hatte, machte sie ihr Begehren ohne Erfolg gerichtlich geltend; ihre Revision wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - zurück.

    a) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - (RdL 2001, 83) einen zivilrechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegen den Kläger des vorliegenden Rechtsstreits wegen der seinerzeit geringen Restnutzungsdauer der im Gebäudeeigentum der Beigeladenen stehenden baulichen Anlage verneint.

    Sie zielt darauf, den Sachenrechtsbereinigungsanspruch nur denjenigen Anspruchstellern zu gewähren, deren Gebäude mit längerer Restnutzungsdauer eine dingliche Absicherung rechtfertigen, aber nicht denjenigen, die sich erst durch spätere Investitionen in die Vorteile der Sachenrechtsbereinigung quasi einzukaufen (BGH, Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - RdL 2001, 83 ).

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Das ist hier dadurch geschehen, dass bei der - insoweit bestandskräftig abgeschlossenen - Wertermittlung der Halbteilungsgrundsatz des § 68 Abs. 1 SachenRBerG, der im Verfahren nach §§ 56, 64 LwAnpG grundsätzlich sinngemäß anzuwenden ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 10 m.w.N.), zugunsten des Klägers nicht herangezogen wurde.

    Sie macht es erforderlich, Ereignisse, die sich auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auswirken, bis zum Schluss des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1991 - 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 6, vom 3. November 2006 - 10 B 19.06 - Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 8 Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 15).

  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Sie macht es erforderlich, Ereignisse, die sich auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auswirken, bis zum Schluss des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1991 - 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 6, vom 3. November 2006 - 10 B 19.06 - Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 8 Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Eine über die gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle durch das Flurbereinigungsgericht findet regelmäßig - und auch hier - nicht statt (s. BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 Rn. 27).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91

    Flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten - Begründetheit der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Sie macht es erforderlich, Ereignisse, die sich auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auswirken, bis zum Schluss des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1991 - 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 6, vom 3. November 2006 - 10 B 19.06 - Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 8 Rn. 5 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 15).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Dessen Zweck, durch Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse und dem damit verbundenen Abbau von Investitionshindernissen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - BVerwGE 151, 89 Rn. 12, 24) die Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe zu schaffen (§ 3 LwAnpG), erfordert vielmehr eine planerische Entscheidung anhand der aktuellen Verhältnisse.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Obwohl diese Umstände tatrichterlich nicht festgestellt sind, kann der Senat sie, da von den übrigen Beteiligten nicht bestritten, als gegeben hinnehmen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 73.03

    Zusicherung, Schriftform der -; Schriftform eines Verwaltungsakts; Protokoll,

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Die Ergänzung zur Niederschrift des Oberverwaltungsgerichts wahrt ebenfalls die Schriftform (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 8 B 73.03 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 18).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
    Zutreffend ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine Abfindungszusicherung, mit der sich die Behörde hinsichtlich der späteren Abfindungsgestaltung bindet, im Bodenordnungsverfahren grundsätzlich ebenso zulässig ist wie im Flurbereinigungsverfahren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15

    Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe

    Die sich daraus ergebenden Rechtsgedanken sind aber auch in einem Verfahren gem. § 64 LwAnpG zu berücksichtigen (so zuletzt BVerwG, Urteil v. 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 -, juris Rn 15 f.) und schließen es nach Auffassung des Senats aus, den Eigentümer einer gem. § 31 Abs. 1 SachenRBerG zur Verweigerung eines Verkaufs berechtigten Fläche, die bereits vor der Bebauung mit dem fremden Gebäudeeigentum erschlossen und ohne Zutun Dritter baulich nutzbar war, ohne seine Zustimmung mit Land einer anderen, geringeren Qualitätsstufe abzufinden.

    Diese Entscheidung des Gesetzgebers des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, dem Nutzer bei kurzer Restlaufzeit seines Nutzungsrechts das Ankaufsrecht zu versagen, steht zwar weder der Anordnung eines Verfahrens gem. § 64 LwAnpG noch einer nach den Umständen des Einzelfalls zur Erreichung des Normzwecks des § 3 LwAnpG gebotenen Zuteilung des Grundstücks an den Gebäudeeigentümer entgegen (BVerwG, Urteile v. 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 -, juris Rn 18 ff., 24, und v. 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 -, juris Rn 21).

  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 49.20

    Klagebefugnis des Grundeigentümers im Bodenordnungsverfahren.

    Soweit dem Gebäudeeigentümer nicht ein Nutzungsrecht zusteht, das ihn zu einem Neubau berechtigen würde, führt eine geringe Restnutzungsdauer zu einer Erhöhung des Bodenwertes, die im Rahmen der Wertfestsetzung dem Bodeneigentümer zugutekommt (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 - BVerwGE 157, 194 Rn. 15).
  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 55.16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Einwendungen im Wege der Nachsicht nach § 134 Abs.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Zusicherungen der Flurbereinigungsbehörde grundsätzlich zulässig sind, aber gemäß § 38 VwVfG der Schriftform bedürfen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87 Rn. 24 f. und vom 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 - AUR 2017, 150 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20

    Klage von Teilen einer Erbengemeinschaft gegen die Auferlegung von Maßnahmen zur

    Soweit dem Gebäudeeigentümer nicht ein Nutzungsrecht zusteht, das ihn zu einem Neubau berechtigen würde, führt eine geringe Restnutzungsdauer zu einer Erhöhung des Bodenwertes, die im Rahmen der Wertfestsetzung dem Bodeneigentümer zugutekommt (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 29.15 - BVerwGE 157, 194 Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2018 - 15 KF 27/17

    Abfindung; Abfindungszusicherung; Abwägungskontrolle; Auszug; öffentliche

    Eine im Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich zulässige Abfindungszusicherung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.1.2017 - 9 C 29.15 - BVerwGE 157, 194 = juris Rn. 11; vom 17.1.2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87 Rn. 24 f.), die geeignet wäre, dem Kläger einen ansonsten nicht bestehenden Anspruch auf bestimmte Abfindungsgrundstücke zu verschaffen, hat der Beklagte nicht erteilt.
  • OVG Thüringen, 16.03.2021 - 7 F 850/20

    Flurbereinigungsverfahren; Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausführung

    Die nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen die Zusicherung erhobene Klage des Antragstellers blieb sowohl vor dem erkennenden Senat als auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos (vgl. das Urteil des Senats vom 28.09.2015 - 7 F 618/12 - juris und das nachfolgende Urteil des BVerwG vom 25.01.2017 - 9 C 29.15 - BVerwGE 157, 194 und juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht